Laut Pflegeversicherungsgesetz sind Empfänger von Pflegegeldleistungen dazu verpflichtet je nach Pflegestufe halb-bis vierteljährlich Beratungsgespräche mit einer qualifizierten Pflegefachkraft nachzuweisen.Die examinierten Fachkräfte unseres Pflegedienstes sind dazu berechtigt Ihnen nach einem Beratungsgespräch die von der Pflegeversicherung geforderte Bescheinigung auszustellen.
(gesetzliche Grundlage:§37 Abs.4 SGB XI/§106a SGB XI)
- Pflegestufe 1 + 2 –halbjährliche Beratungsbesuche erforderlich
- Pflegestufe 3 – vierteljährliche Beratungsbesuche erforderlich
